Was ist ein Durchgangsarzt?
Unter einem Durchgangsarzt (D-Arzt) versteht man einen chirurgisch tätigen Arzt, welcher durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen die besondere Erlaubnis zur Behandlung von Arbeits- und Schulunfällen erhalten hat.
Herr Müller besitzen die Zulassung durch den Landesverband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften zur Behandlung von Arbeits- und Schulunfällen einschließlich notwendiger ambulanter Operationen.
BG-liches Heilverfahren
Der D-Arzt hat zuvor eine spezielle Ausbildung durchlaufen und ist im Besitz aller notwendigen Facharztanerkennungen. Darüber hinaus erfüllt er die strengen Vorgaben zu Fort- und Weiterbildung.
Unsere Praxis und die operativen Bereiche sind entsprechend ausgerüstet und unterliegen einer strengen Prüfung durch die Unfallversicherungsträger. Dem Durchgangsarzt obliegt die Erst- und Weiterbehandlung aller Arbeits- und Schulunfälle.
Zusätzlich zur Akutbehandlung ist er für die Erstellung von Gutachten verantwortlich, welche über die Arbeitsfähigkeit, die Erwerbsfähigkeit und den Grad der Berentung entscheiden.